Hauskauf in Griechenland

Der lange Weg zur eigenen Immobilie in Griechenland

Im Urlaub haben wir unsere Traumimmobilie gefunden – doch ein anderer Interessent war schneller und hat uns überboten. Dann, zurück in Deutschland, plötzlich der Anruf: Der Mitbewerber ist abgesprungen. Und jetzt? Zuschlagen?


Zusagen – aber nur mit guter Vorbereitung

Ganz wichtig: Organisiert unbedingt eine rechtliche Vertretung in Griechenland.
Ein Immobilienkauf dort zieht sich oft über mehrere Monate hin. Viele Schritte lassen sich aus Deutschland nicht zuverlässig koordinieren. Zusätzlich gilt: Ein Rechtsanwalt haftet für Fehler – er hat daher ein starkes Interesse daran, dass das Grundstück frei von Belastungen ist und der Kauf korrekt im Immobilienregister eingetragen wird.

Auf der Website der Deutschen Botschaft in Griechenland findet Ihr eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach Region:

https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/1007210-1007210


Vollmacht: Beglaubigung über die griechische Botschaft in Deutschland

Die Ermächtigung/Vollmacht für Eure Rechtsvertretung muss in Deutschland durch eine griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat beglaubigt werden.

Dafür wird in der Regel ein akkreditierter Dolmetscher benötigt. Die Adressen erhaltet Ihr über die griechische Botschaft. Der Dolmetscher bestätigt gegenüber dem Konsulatsbeamten, dass Ihr den Text der Vollmacht verstanden habt.

Tipps zur Vollmacht

  • Lasst Euch den Text vorab z. B. von Freunden übersetzen – Dolmetscher werden oft nach Stunden bezahlt.
  • Lasst Euch möglichst auch gleich die Unterlagen zur Kontoeröffnung beglaubigen. Das kostet zwar zusätzlich, spart aber später Zeit und Nerven.
  • Klärt vorab telefonisch mit dem Konsulat, welche Dokumente beglaubigt werden sollen. Bei uns wurden Bankunterlagen erst im zweiten Anlauf – und nach längeren Diskussionen – beglaubigt.

Griechisches Bankkonto: war Pflicht und praktisch unvermeidbar

Bei uns musste der Kauf noch zwingend über ein griechisches Konto abgewickelt werden. Mittlerweile ist das aber kein Hindernis mehr.

Auch hat man uns mitgeteilt dass der griechische Staat die Steuer nur von griechischen Konten akzeptiert. Freunde von uns zahlen vom deutschen Konto, wir über den Steuerberater, mehr dazu später.

Kurz, es ist kein griechisches Konto mehr nötig.

Was man zu einem griechischen Konto wissen muss:

  • Bei unserer Bank zahlen wir für den Umsatz, nicht für das Konto. Das hat z.B. Vorteile wenn man niedrige Beträge am Geldautomaten abheben möchte. Am Geldautomaten des eigenen Instituts ist das i.d.R. kostenlos, Ihr zahlt nur eine prozentuale Abgabe auf den Umsatz.
  • Geldautomaten sind i.d.R. flächendeckend vorhanden, Filialen nicht.
  • Online gehen nur Überweisungen, für alles andere müsst Ihr zur Bank und ohne Termin geht überhaupt nichts.
  • Alle paar Jahre muss sich die Bank davon überzeugen, dass es Euch noch gibt. D.h. Unterlagen zusammenstellen, übersetzen lassen, zum Konsulat und dort zusammen mit einem Dolmetscher(in) beglaubigen lassen.
  • Zur Freigabe von Überweisungen ist immer noch das PIN/TAN-Verfahren verbreitet. Bei unserer Bank funktioniert das aber nur über eine griechische Telefonnummer.
    Tipp: Die Bank braucht eine Bestätigung der Telefongesellschaft, dass sich der Inhaber der Telefonnummer mit Personalausweis ausgewiesen hat – gleich daran denken!

Grundstückssteuer

  • Die Steuer kann zwar von Euch abgerufen werden, es muss aber ein griechischer Steuerberater im Steuerkonto hinterlegt sein.
  • Das Steuerbüro verlangt derzeit 125€ jährlich für diese “Leistung”. Diese Pauschale ist wohl gesetzlich geregelt.
  • Auf Wunsch und so machen wir es, überweist das Steuerbüro gleich die Steuer an den griechischen Staat.